PRÜFUNG AUFBLASBARER SPIELGERÄTE GEM. ÖNORM EN 14960
Prüfung von aufblasbaren Spielgeräten (z.B. Hüpfburgen)
Jährliche Inspektion und Routine Inspektion von Hüpfburgen
Aufblasbare Spielgeräte müssen in angemessenen Abständen einer Inspektion unterzogen werden, um sicherzustellen, dass Beschädigungen des Gerätes festgestellt und rechtzeitig behoben werden.
Routine-Inspektion
Der Controller muss Routine-Inspektionen durchführen oder eine Person beauftragen, diese durchzuführen.
Routine-Inspektionen müssen jedes Mal, wenn das Gerät für die Benutzung vorbereitet wird, vor der tatsächlichen Benutzung durchgeführt werden.
Jährliche Inspektion
Der Controller muss sicherstellen, dass eine jährliche Inspektion von einer Prüfstelle durchgeführt wird, die alle Teile des Gerätes einschließlich Zubehör umfassen muss, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen können. Die folgenden Überprüfungen müssen durchgeführt werden:
vorherige Prüfberichte und Bescheinigungen, wo zutreffend;
Identifizierung des aufblasbaren Spielgerätes und des Gebläses (z. B. Seriennummern);
Verankerungssystem auf Verschleiß, Risse oder Abrieb;
Art und Anzahl der Erdanker oder Ballastmassen auf Übereinstimmung mit den Konstruktions-festlegungen;
aufblasbare Konstruktion auf Verschleiß oder Risse im Gewebe;
Wände und Türme (falls vorhanden) auf sichere Befestigung und Geradheit;
ob der Luftdruck für einen festen und zuverlässigen Stand ausreicht;
innenseitige Verbindungen auf Verschleiß und Zerreißen, insbesondere an losen oder frei liegenden Enden;
Nähte des Flachbettes, Nähte zwischen Wand und Flachbett und Verbindungen zwischen Wand und Turm;
Schutzgitter am Ein- und Austritt des Gebläses;
Zustand des Antriebsrades und des Gebläsegehäuses;
Zustand der elektrischen Leitungen und/oder Betriebsmittel;
Vorhandensein des Tankdeckels (Gebläse mit Benzinmotor).
Einige der vorgenannten Überprüfungen müssen ggf. im Inneren des aufblasbaren Spielgerätes durchgeführt werden. Die vorstehende Auflistung ist nicht vollständig.

